
Beim Verkauf einer GmbH geht man üblicherweise davon aus, dass der Verkäufer eine Kaufsumme erhält. Doch in der Praxis gibt es Situationen, in denen sich das Verhältnis umkehrt: Der Verkäufer zahlt dem Käufer einen Betrag für die Übernahme der Gesellschaft. Dieser sogenannte negative Kaufpreis wirft bei vielen Gesellschaftern Fragen auf – ist so etwas überhaupt rechtlich möglich, wann kommt es dazu und welche Chancen bietet diese Konstellation?
Ein negativer Kaufpreis liegt vor, wenn der Verkäufer dem Käufer Geld dafür zahlt, dass dieser die GmbH übernimmt. Statt also eine Gegenleistung für sein Unternehmen zu erhalten, muss der bisherige Gesellschafter einen Betrag für die Übernahme zahlen. Diese Konstruktion mag zunächst paradox erscheinen, ist aber rechtlich zulässig und in bestimmten Situationen wirtschaftlich sinnvoll.
Der Grund dafür liegt meist in der Gesamtsituation der Gesellschaft: Wenn die GmbH Verbindlichkeiten, laufende Verpflichtungen oder andere Risiken aufweist, die potenzielle Käufer abschrecken, kann ein negativer Kaufpreis die einzige Möglichkeit sein, einen Übernehmer zu finden. Für den Verkäufer ist dies oft immer noch günstiger als eine Liquidation der GmbH, die mit erheblichen Kosten und langwierigen Verfahren verbunden wäre.
Eine häufige Situation entsteht, wenn die GmbH wirtschaftlich angeschlagen ist. Das Unternehmen ist zwar noch nicht insolvent, aber die Schulden übersteigen den Wert der Vermögensgegenstände deutlich. In solchen Fällen möchte der bisherige Geschäftsführer und Gesellschafter seine persönliche Haftung beenden und die mit der Gesellschaft verbundenen Risiken abgeben.
Der Käufer übernimmt gegen Zahlung eines Betrags nicht nur die Gesellschaftsanteile, sondern auch die volle Verantwortung für die Sanierung oder geordnete Abwicklung. Dies kann für spezialisierte Unternehmer durchaus attraktiv sein, wenn sie einen tragfähigen Sanierungsplan haben oder die GmbH für eigene Zwecke nutzen möchten.
Manchmal ist die GmbH selbst nicht überschuldet, aber es bestehen langfristige Mietverträge, Leasingverpflichtungen oder Arbeitsverträge, die eine vorzeitige Beendigung erschweren oder verteuern. Die Kosten für die Auflösung dieser Verträge können den Wert der Gesellschaft übersteigen. In diesem Fall kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, einen Käufer zu suchen und diesem einen Betrag für die Übernahme dieser Verpflichtungen zu zahlen.
Wenn der Gesellschafter aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen schnell aus der Verantwortung aussteigen muss, kann der Zeitfaktor entscheidend sein. Hier ist oft die Bereitschaft vorhanden, einen Betrag für die Übernahme zu zahlen, um eine rasche und diskrete Lösung zu finden – deutlich schneller als bei einer klassischen Verkaufstransaktion.
Aus Käufersicht kann die Übernahme einer GmbH gegen Zahlung eines Betrags durchaus attraktiv sein. Die wichtigsten Vorteile:
Ein negativer Kaufpreis ist im deutschen Gesellschaftsrecht grundsätzlich zulässig. Der Gesellschaftsvertrag kann frei gestaltet werden, solange keine gesetzlichen Verbote verletzt werden. Die Vertragsfreiheit ermöglicht es den Parteien, auch ungewöhnliche Preisstrukturen zu vereinbaren.
Wichtig ist jedoch die klare vertragliche Dokumentation: Der Kaufvertrag sollte explizit regeln, dass der Verkäufer dem Käufer einen bestimmten Betrag für die Übernahme zahlt und welche Gegenleistungen der Käufer dafür erbringt. Nur so lassen sich spätere Missverständnisse oder rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Die steuerliche Behandlung des negativen Kaufpreises muss sorgfältig geprüft werden. Beim Verkäufer handelt es sich um eine Aufwendung im Zusammenhang mit der Veräußerung von Beteiligungen, die möglicherweise nicht steuerlich absetzbar ist. Beim Käufer stellt die Zahlung Einkommen dar, das je nach Verwendung unterschiedlich zu behandeln ist.
Es empfiehlt sich dringend, bereits vor Vertragsabschluss einen Steuerberater einzubeziehen, der die individuelle Situation prüft und die steueroptimale Gestaltung entwickelt. Auch die Frage, ob Umsatzsteuer auf den negativen Kaufpreis anfällt, sollte geklärt werden.
Trotz der Vorteile birgt die Übernahme einer GmbH gegen Zahlung auch erhebliche Risiken. Die Due Diligence sollte besonders gründlich erfolgen, um verdeckte Verbindlichkeiten, Altlasten oder rechtliche Risiken zu identifizieren. Besonders zu prüfen sind:
Ein erfahrener Rechtsanwalt und Steuerberater sollten alle Unterlagen prüfen, bevor der Käufer den Betrag für die Übernahme zahlt.
Auch der Verkäufer sollte sich absichern. Wichtig ist die klare Regelung, dass mit der Übertragung der Geschäftsanteile und Zahlung des Betrags alle Verpflichtungen und Haftungen auf den Käufer übergehen. Eine notarielle Beurkundung und ein wasserdichter Kaufvertrag sind unerlässlich. Zudem sollte dokumentiert werden, dass der Käufer vollständig über den Zustand der Gesellschaft informiert wurde.
Bevor ein Verkäufer einen Betrag für die Übernahme zahlt, sollten auch Alternativen geprüft werden:
Die Entscheidung sollte immer auf einer fundierten Analyse aller Optionen basieren, unter Einbeziehung professioneller Berater.
Wenn die Entscheidung für einen negativen Kaufpreis gefallen ist, läuft die Transaktion in mehreren Schritten ab:
Die gesamte Transaktion kann bei guter Vorbereitung innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden.
Die Konstellation, dass beim GmbH Verkauf ein Betrag für die Übernahme gezahlt werden muss, ist keine Seltenheit mehr. Sie bietet beiden Seiten Vorteile: Der Verkäufer kann sich schnell und planbar von Verpflichtungen befreien, während der Käufer eine einsatzbereite Gesellschaft mit möglicherweise interessantem Potenzial erwirbt. Entscheidend ist die sorgfältige Prüfung aller Risiken, eine transparente Vertragsgestaltung und die Einbindung erfahrener Berater. So kann der negative Kaufpreis zu einer Win-Win-Situation werden, die für beide Parteien besser ist als die Alternativen.